Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die nachstehenden Bedingungen an. Andere Vereinbarungen sind für uns nur dann bindend, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Allgemeine Einkaufsbedingungen des Bestellers sind ungültig, soweit sie von unseren Bedingungen abweichen.
- 1. Preisangebot
- Die Preisangebote werden in Euro angegeben. Alle Preisangaben verstehen sich netto, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- 2. Zahlungsbedingungen
- Die Rechnung wird von uns am Tage des Abgangs der Ware bzw. der Teillieferung ausgestellt. Sie ist zahlbar innerhalb 14 Tagen netto.
Bei Überschreitung dieses oder eines ggf. abweichend hiervon individuell vereinbarten Zahlungstermins tritt ohne weitere Mahnung Verzug ein (§ 286 Abs. 2 BGB). In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, neben ansonsten anfallenden Verzugskosten im Rahmen von § 288 BGB Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz bei Verträgen mit Kaufleuten bzw. in allen sonstigen Fällen 5% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen, sofern der Auftragnehmer nicht einen höheren Verzugsschaden nachweist. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen.
Wechselzahlungen bedürfen vorheriger Vereinbarung. Diskont-, Wechsel- und Einziehungskosten trägt der Auftraggeber. Beanstandungen berechtigen nicht zur Zurückhaltung fälliger Zahlungen. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnung mit bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen sind ausgeschlossen. Wird im Rahmen der Durchführung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers die Forderung auf eine Quote herabgesetzt, entfällt ein Anspruch auf evtl. vereinbarte Nachlässe. Der Auftragnehmer kann, wenn er über die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers eine ungünstige Auskunft (z.B. Creditreform) erhält, die der Auftraggeber nicht widerlegen kann, Vorauszahlung oder Stellung einer Sicherheit verlangen oder die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB erheben.
- 3. Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks unser Eigentum. Sie darf vor voller Bezahlung oder vor Einlösung der dafür hingegebenen Schecks ohne unsere Zustimmung weder veräußert noch zur Sicherstellung übereignet werden.
- 4. Lieferung und Versand
- Alle Lieferungen erfolgen frei ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Die Versandart wird von uns gewählt, wenn bei Erteilung des Auftrages nicht andere Bestimmungen erlassen werden. Abweichungen von derartigen Vorschriften behalten wir uns auch dann vor, wenn nach unserer Meinung ein anderer Versandweg für den Kunden zweckmäßiger erscheint. Transportversicherungen werden von uns nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers bestellt.
- 5. Lieferung und Preise
- Mehr- oder Minderlieferungen sind aus technischen Gründen unabänderlich. Eine Abweichung von bis zu 10% der bestellten Auflagenhöhe behalten wir uns in jedem Fall vor. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Stückzahl.
- 6. Lieferzeit
- Liefertermine gelten nur dann als vereinbart, wenn sie vom Lieferanten schriftlich bestätigt sind. Sie erlangen Verbindlichkeit erst durch Erklärung in der Auftragsbestätigung. Sind keine Liefertermine vereinbart, so beginnt diese mit dem Tage der Absendung der Auftragsbestätigung; sie endet mit dem Tage, an dem die Ware das Lieferwerk verlässt oder wegen Versandunmöglichkeit eingelagert wird. Für die Dauer der Prüfung von Korrekturabzügen usw. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme.
Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit der Bestätigung der Änderungen. Für Überschreitung der Lieferzeit sind wir nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, verursacht werden.
Betriebsstörungen - sowohl im eigenen Betrieb wie in fremden, von denen die Herstellung und der Transport abhängig sind - verursacht durch Streik, Aussperrung, Energiemangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen sowie alle Fälle höherer Gewalt, befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit und des Preises berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder uns für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.
- 7. Fotos, Druckunterlagen, Urheberrecht
- Der Auftraggeber haftet dafür, dass durch die Verwendung der von ihm vorgelegten oder nach seinen Angaben hergestellten Druckvorlagen nicht Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.
Das Urheberrecht für von uns angefertigte Fotos bleibt bei uns.
Repro- und Drucknegative, Druckplatten und Lithografien sowie andere Arbeitswerkzeuge bleiben unser Eigentum. Eine Auslieferungspflicht besteht für uns nicht. Wir sind berechtigt, Druck- und Arbeitsmuster für unsere Eigenwerbung zu nutzen bzw. Überschuss oder Ausschussdrucke als Muster anderen Firmen zur Verfügung zu stellen.
Eine Nachahmung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte durch den Auftraggeber ist nicht zulässig.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise (Impressum) auf die Urheberstellung hinzuweisen.
- 8. Korrekturabzüge
- Die Korrekturabzüge werden auf unserem digitalen Lasersystem erstellt.
Korrekturabzüge sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und uns druckreiferklärt und termingerecht zurückzugeben.
Mit der Druckgenehmigung erteilt der Auftraggeber die Freigabe und damit Abnahme der Leistung als mangelfrei. Dies gilt nicht für Druckfehler, die erst im anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind.
- 9. Farbgenauigkeit und Farbwerte
- Bei allen Aufträgen ist die von uns bestimmte Farbbalance nach der Europa-Skala ausschlaggebend. Eine Gewähr für 100%ige Farbgenauigkeit kann nicht übernommen werden. Abweichungen vom Original hinsichtlich Schärfe, Kontrast und Farbwiedergabe sind möglich und berechtigen nicht zur Reklamation.
- 10. Beanstandungen
- Reklamationen sind innerhalb von 8 Tagen schriftlich anzuzeigen. Später eingehende Beanstandungen werden nicht anerkannt.
Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadensersatz verlangt werden. Wir haben das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Abweichungen in der Beschaffenheit des von uns verwandten Papiers, Kartons oder sonstigen Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferungsbedingungen der Papier- und Pappenindustrie oder der sonst zuständigen Lieferindustrie für zulässig erklärt sind oder soweit sie auf durch die Drucktechnik bedingten Unterschieden zwischen Material und Auflage beruhen.
Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und der Abweichung der Farben haften wir nur insoweit, als Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren.
- 11. Mündliche Abmachungen
- bedürfen zu Ihrer Verbindlichkeit schriftlicher Bestätigung.
- 12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
- für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten für beide Teile ist Münster/Westfalen.
Schnelle Lieferung
Die Lieferung erfolgt nach Druckfreigabe innerhalb von 7 Tagen frei Haus
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